Benutzungsordnung

§1 Anmeldung, Benutzerausweise

 

  1. Jedermann kann die Bücherei während der geltenden Öffnungszeiten benutzen und Bücher, Zeitschriften, Spiele, CDs,  DVDs ud Tonies (im folgenden Medien genannt) unter Anerkennung dieser Benutzungsordnung kostenlos ausleihen.
  2. Für die Benutzung der Bücherei wird gegen eine Gebühr von 2,- € und gegen Vorlage des Personalausweises ein Benutzerausweis ausgestellt. Kinder und Jugendliche unter dem 16. Lebensjahr erhalten einen Benutzerausweis nach schriftlicher Einwilligung und Vorlage des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Familien können auf Wunsch einen Familienausweis erhalten.
  3. Mit der Anmeldung und seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzungsordnung an und erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in der bibliotheksinternen EDV einverstanden. Die Anlage zum Datenschutz finden Sie umseitig.
  4. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Er ist bei der Ausleihe von Medien immer vorzulegen. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden.
  5. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.


§2 Ausleihe, Vorbestellung, Verlängerung

Es gelten folgende Leihfristen:

 

  • Bücher, Tiptoimedien, Comics und Spiele: 4 Wochen
  • Zeitschriften, CDs, DVDs und Tonies: 2 Wochen

 

Die Ausleihe ist pro Benutzerausweis begrenzt auf:

  • Zeitschriften, Spiele, DVDs und Tonies: 2 Stück
  • Comics und CDs: 5 Stück
  • Tiptoimedien: 4 Stück

 

Entliehene Medien können vorbestellt werden. Bilderbücher, Weihnachts- und Osterbücher, CDs, DVDs, Tiptoimedien, Comics und Spiele können aus organisatorischen Gründen nur vorbestellt werden, wenn diese Medien zum Zeitpunkt der Vorbestellung entliehen sind.

 

Die Leihfrist der entliehenen Medien kann verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung ist kostenlos.

  • Bücher und Comics: 2 mal um je 4 Wochen
  • CDs, DVDs und Tonies: 2 mal um je 2 Wochen
  • Spiele und Tiptoimedien: 1 mal um je 4 Wochen
  • Zeitschriften: 1 mal um je 2 Wochen
  • Weihnachts- und Osterbücher 1 mal um je 1 Woche


§3 Gebühren für Leihfristüberschreitungen und Sonderleistungen

Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben:

  • pro Medieneinheit und angefangener Verzugswoche 0,50 €
  • Ausstellung eines Ersatzausweises 2,- €

 

Bei einer schriftlichen Mahnung wird pro Mahnung zusätzlich zu den bis dahin entstandenen Versäumnisgebühren eine Mahngebühr erhoben.

  • 1. schriftliche Mahnung 1,50 €
  • 2. schriftliche Mahnung 3,- €
  • 3. schriftliche Mahnung 5,- €


Schadenersatz: Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben:

  • pro Medieneinheit und angefangener Verzugswoche 0,50 €
  • Ausstellung eines Ersatzausweises 2,- €

 


§4 Benutzerpflichten

  1. Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
  2. Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen sowie Verlust entliehener Medien der Bücherei unverzüglich zu melden und Schadenersatz zu leisten. Er haftet auch für Schäden, die durch den Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.
  3. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes!
  4. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Entliehene CDs, DVDs und Tonies dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Für etwaige Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger entstehen, übernimmt die Bücherei keine Haftung.
  6. Der Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und der Emailadresse unverzüglich mitzuteilen.
  7. Im übrigen ist den Weisungen des Büchereipersonals Folge zu leisten. Benutzer, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.


§5 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. September 2020 in Kraft. Alle vorhergehenden Benutzungsordnungen treten gleichzeitig außer Kraft.


Köln, den 31. August 2020 Die Bücherei St. Joseph


Pfarrer S. Bremer und das Büchereileitungsteam